Als Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof bearbeite ich in zivilrechtlichen
Streitfällen die Rechtsmittel der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde
und der Rechtsbeschwerde.
Der Bundesgerichtshof ist bis auf wenige Ausnahmen
Revisionsgericht, bei dem sich die Parteien nur durch einen beim
Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können.
Die Revision findet statt, wenn sie das Berufungsgericht im Urteil
zugelassen hat. Sie findet ferner statt, wenn das Rechtsmittel der
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
durch das Berufungsgericht Erfolg hat. In diesem Fall wird das Verfahren
als Revisionsverfahren fortgeführt. Die Revision ist dann zuzulassen,
wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die
Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. Ist die Revision zugelassen, wird über sie aufgrund einer
mündlichen Verhandlung vor dem Senat durch Urteil entschieden.
Die beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte dürfen
nur vor dem Bundesgerichtshof, den anderen Obersten Gerichtshöfen
des Bundes, dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe,
dem Bundesverfassungsgericht sowie zwischenstaatlichen Gerichten
(z. B. dem Europäischen Gerichtshof) auftreten. Eine Sozietät,
die aus mehr als zwei Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof
besteht, ist nicht zulässig.
Auf der Grundlage eines weitgehend feststehenden Sachverhaltes sind im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in aller Regel Rechtsfragen auf hohem wissenschaftlichen Niveau zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund erstreckt sich die Tätigkeit eines Rechtsanwalts beim Bundesgerichtshof auf die Sachgebiete aller zwölf Zivilsenate beim Bundesgerichtshof. Gewisse Schwerpunkte, die durch einen besonderen Bekanntheitsgrad in dem einen oder anderen Gebiet oder dadurch entstehen, dass die Beauftragung durch die in der ersten oder zweiten Instanz tätig gewordenen Rechtsanwälte sowie durch die Mandanten selbst in bestimmten Rechtsgebieten häufiger erfolgt, sind durch diese globale zivilrechtliche Ausrichtung nicht ausgeschlossen.
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